Hilfen in der Schwangerschaft

Finanzielle Hilfen


Wenn Sie nicht genügend Geld zur Verfügung haben,

um für sich selbst und Ihr Kind zu sorgen,

gibt es die Möglichkeit, eine finanzielle Hilfe

zu erhalten.

Kurz-Übersicht:

Hilfen für Schwangerschaft und Geburt

Wir haben für Sie eine Tabelle erstellt.

In der Tabelle finden Sie verschiedene staatliche und

öffentliche Einrichtungen.

Von den Einrichtungen können Sie verschiedene

Geld-Leistungen, also finanzielle Hilfe bekommen.

In der Tabelle steht:

  • Wo Sie das Geld beantragen können
  • Wann Sie das Geld beantragen müssen
  • Wie viel Geld Sie bekommen
  • Wie lange Sie das Geld bekommen
  • Wer das Geld bekommen kann

Um die Tabelle zu öffnen, müssen Sie hier auf

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Kurzübersicht Hilfen für Schwangerschaft
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Sie haben verschiedene Möglichkeiten,

Geld-Leistungen zu erhalten.

Das Geld soll Ihnen als Mutter oder als Eltern-Paar helfen,
damit Sie als Familie genug Geld für sich und Ihr Kind haben.

Diese Geld-Leistungen gibt es:

  • Bundes-Stiftung Mutter und Kind
  • Kinder-Geld 
  • Kinder-Zuschlag
  • Eltern-Geld
  • Eltern-Zeit
  • Unterhalt oder Unterhalts-Vorschuss
  • Wohn-Geld
  • Bürger-Geld
  • Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz
  • Einmalige Beihilfen

Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an.

Die Telefon-Nummern und Adressen unserer

Beratungs-Stellen finden Sie auf der rechten Seite.

Unsere Beratungs-Stellen erklären und prüfen,

welche Leistungen und Unterstützungs-Möglichkeiten

es für Sie und Ihr Kind gibt.


Hier werden die Hilfe-Leistungengenauer erklärt.

Bundes-Stiftung Mutter und Kind

Wenn Sie ein Kind bekommen,

brauchen Sie für Ihr Kind eine „Erst-Ausstattung“.

Zum Beispiel: Baby-Strumpfhosen, Strampler, Jacke und

Mütze oder kleine Socken.

Wenn Sie wenig oder gar kein Geld verdienen,

können Sie für die Erst-Ausstattung Geld bekommen.

Von wem bekommen Sie das Geld?

Das Geld bekommen Sie von der

„Bundes-Stiftung Mutter und Kind“.

Wichtig: Das Geld müssen Sie

vor der Geburt Ihres Kindes bei der

Stiftung beantragen.

Nach der Geburt ist es zu spät,

dann geht das nicht mehr.


Was müssen Sie tun, um das Geld zu bekommen?

Sie müssen in eine Schwangeren-Beratungs-Stelle

gehen. Dort beantragen Sie das Geld.

Vorher müssen Sie einen Termin machen.

Rufen Sie bei einer Beratungs-Stelle in Ihrer Nähe an.

Die Telefon-Nummern und Adressen unserer

Beratungs-Stellen finden Sie auf der rechten Seite.

Dort wird Ihnen gesagt, was Sie für den Antrag brauchen

und welche Unterlagen Sie zum Beratungs-Gespräch

mitnehmen müssen.

Für den Antrag brauchen Sie zum Beispiel:

  • Mutterpass
  • Bank-Verbindung
  • Arbeits-Einkommens-Nachweis,
    zum Beispiel den letzten Konto-Auszug
  • Belege über Ausgaben,
    zum Beispiel Miete, Strom und Heizung

Bei dem Beratung-Gespräch prüft Ihre Beraterin

die Unterlagen und sagt Ihnen, ob Sie für die

Erst-Ausstattung Geld bekommen oder ob Sie

dafür kein Geld bekommen.

Nachdem Sie einen Antrag gestellt haben,

wird das Geld für die Erst-Ausstattung

auf Ihr Konto überwiesen.

Das kann ein paar Wochen dauern.

Wenn Sie nochmal Schwanger werden,

können Sie für die Erst-Ausstattung wieder

neues Geld beantragen.

In dem Beratungs-Gespräch bekommen Sie weitere

Informationen über Unterstützungs-Möglichkeiten.

Sie sollen Ihnen in der Schwangerschaft und

nach der Geburt helfen.

Weitere Informationen in Leichter Sprache

gibt es auch auf dieser Internet-Seite: www.bumuki.de


Kinder-Geld

Jede Frau und jede Familie hat einen gesetzlichen

Anspruch Kinder-Geld zu bekommen.

Sie bekommen das Kinder-Geld ab dem Tag,

an dem Ihr Kind geboren wurde.

Wie viel Kinder-Geld bekommen Sie?
Sie bekommen im Monat 259 Euro Kinder-Geld

für jedes Kind.

  • Das Kinder-Geld bekommen Sie bis Ihr Kind
    18 Jahre alt ist.
  • Wenn Ihr Kind eine Ausbildung macht oder studiert,
    bekommen Sie das Kinder-Geld solange die
    Ausbildung oder das Studium geht.

Was müssen Sie tun, um Kinder-Geld zu bekommen?

  • Sie müssen das Kinder-Geld bei der
    Familien-Kasse beantragen.
    Das machen Sie nach der Geburt Ihres Kindes.
  • Die Formulare dafür bekommen Sie in unserer
    Beratungs-Stelle. Die Beratungs-Stelle hilft Ihnen
    beim Ausfüllen des Antrages.
  • Die Telefon-Nummern und Adressen unserer
    Beratungs-Stellen finden Sie auf der rechten Seite.
  • Sie bekommen die Formulare auch auf dieser
    Internet-Seite: www.familienkasse.de

Sie haben außerdem die Möglichkeit,

das Kinder-Geld online zu beantragen.

Dafür braucht die Familien-Kasse die

Steuer-Identifikations-Nummer, kurz Steuer-ID

von Ihrem Kind.

Das Finanzamt schickt die Steuer-ID von Ihrem Kind

direkt an die Familien-Kasse.

Wenn Sie auf der Internet-Seite der Arbeits-Agentur sind,

gehen Sie oben in der Leiste auf Menü und wählen

unter Familie und Kinder „Kinder-Geld beantragen“ aus.

Dort steht dann, was Sie tun müssen, um Kinder-Geld zu

beantragen.


Kinder-Zuschlag

Sie sollen genug Geld zur Verfügung haben,

um für sich selbst und Ihr Kind zu sorgen.

Deshalb können Sie zusätzlich zum Kinder-Geld auch

noch einen Kinder-Zuschlag bekommen.

Ein Kinder-Zuschlag ist zusätzliches Geld,

neben dem Kinder-Geld

Bitte beachten: Ob Sie einen Kinder-Zuschlag

bekommen können, muss immer erst geprüft werden.

Es gibt einen Unterschied:

  • ob Sie sich als Familie um das Kind kümmern oder
  • ob Sie sich alleine um das Kind kümmern.

Für Familien gilt:
Sie können zusätzlich zum Kinder-Geld

einen Kinder-Zuschlag bekommen.

Das Geld bekommen Sie nur,

wenn Sie zusammen als Familie mindestens

900 Euro Geld im Monat haben.

Das kann Einkommen, Arbeitslosen-Geld I

oder Kranken-Geld sein.

Haben Sie weniger Geld im Monat,

können Sie andere Geld-Leistungen bekommen.

Für allein-erziehende Personen gilt:
Allein-erziehend bedeutet, dass Sie sich um Ihr Kind

alleine kümmern, ohne einen weiteren Elternteil.

Sie können zusätzlich zum Kinder-Geld

einen Kinder-Zuschlag bekommen,

wenn Sie als allein-erziehende Person

mindestens 600 Euro eigenes Geld

im Monat haben. Das kann Einkommen,

Arbeitslosen-Geld I oder Kranken-Geld sein.

Haben Sie weniger Geld zur Verfügung,
können Sie andere Geld-Leistungen bekommen.

 

Den Kinder-Zuschlag bekommen Sie:

  • wenn Ihr eigenes Geld nicht reicht,
    um zusätzlich noch Ihr Kind oder Ihre Kinder
    mitzuversorgen.
  • wenn Ihr Kind unter 25 Jahre alt ist.

Was müssen Sie tun,

um einen Kinder-Zuschlag zu bekommen?
Sie müssen bei der Familien-Kasse einen Antrag stellen.

Die Antrags-Formulare bekommen Sie in

unseren Beratungs-Stellen oder unter:

www.arbeitsagentur.de

Dort stehen auch weitere Informationen zu dem Thema.

Wie viel Kinder-Zuschlag gibt es?

Sie können höchstens 297 Euro im Monat als

Kinder-Zuschlag bekommen.

Wie lange bekommen Sie den Kinder-Zuschlag?

Sie bekommen den Kinder-Zuschlag für 6 Monate.

Wenn Sie weiterhin Geld benötigen,

müssen Sie einen neuen Antrag bei der

Familien-Kasse stellen.

Es kann sein, dass entschieden wird, dass Sie

keinen Kinder-Zuschlag bekommen.

Das hängt davon ab,

  • wie alt Ihre Kinder sind
  • wie viele Kinder Sie haben
  • wie hoch Ihre Wohn-Kosten sind
  • wieviel Einkommen Sie haben oder
  • wieviel Einkommen Ihre Kinder haben.

Zum Beispiel:

  • wenn Sie oder Ihr Kind Geld als Unterhalt bekommt.
  • wenn Sie Waisen-Rente bekommen.
  • wenn Ihr Kind als Studentin oder Student
    BAföG bekommt. 
  • wenn Sie „Eigenes Vermögen“ haben
    Zum Beispiel wenn Sie Geld von einer anderen
    Person geerbt haben.
    Wenn das eigene Vermögen sehr viel ist, muss es
    zuerst aufgebraucht werden.

Ob Sie einen Kinder-Zuschlag bekommen können,

können Sie in wenigen Minuten mit dem Video

„KiZ-Lotse“ herausfinden.

Das Video finden Sie auf dieser Internet-Seite:

www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse

Wenn Sie den Kinder-Zuschlag bekommen,

haben Sie auch Anspruch auf:

  • Bildungs- und Teilhabe-Leistungen, kurz BuT
    Zum Beispiel für Schul-Material, Nachhilfe-Stunden
    oder Geld für den Sport-Verein.
  • Das Geld bekommen Sie entweder vom Job-Center
    oder Ihrer Gemeinde.
  • Einmalige Leistungen für die Erst-Ausstattung
    bei einer Schwangerschaft und Geburt.
  • Befreiung von der Rundfunk-Gebühr und Fernseh-Gebühr.

Eltern-Geld

Nach der Geburt Ihres Kindes können Sie

Eltern-Geld bekommen.

Wieviel Eltern-Geld Sie bekommen können,

muss immer erst geprüft werden.

Wofür ist das Eltern-Geld?

Das Eltern-Geld soll Ihnen eine Hilfe sein,

damit Sie nicht so viel arbeiten müssen.

So haben Sie mehr Zeit zur Verfügung,

um Ihr Kind selbst zu erziehen und zu betreuen.

Das Eltern-Geld wird Ihnen jeden Monat ausgezahlt.

Es wird aber nicht der Kalender-Monat genommen,

sondern der Lebens-Monat.

Das bedeutet, der Lebens-Monat fängt an dem Tag an,

an dem das Kind geboren wurde.

Ein Beispiel: Wenn Ihr Kind am 14. Januar geboren wird,

erhalten Sie jeden Monat am 14. das Eltern-Geld.

Welche Arten von Eltern-Geld gibt es?

  • Basis Eltern-Geld
  • Eltern-Geld Plus
  • Partnerschafts-Bonus-Monate

Sie können alle drei Möglichkeiten abwechselnd nutzen.

Ob für Sie Basis-Eltern-Geld, Eltern-Geld Plus,

Partnerschafts-Bonus oder eine Mischung aus

allen Möglichkeiten besser ist, hängt von Ihren

Lebens-Umständen und Plänen ab.

Wieviel Eltern-Geld können Sie bekommen?

Das hängt davon ab, wie viel Geld Sie vor der Geburt

Ihres Kindes verdient haben.

Berechnet werden die letzten 12 Monate

vor der Geburt Ihres Kindes.

  • Beim Basis-Eltern-Geld bekommen Sie,
    bis zu 12 Lebens-Monate lang,
    mindestens 300 Euro
  • Beim Eltern-Geld Plus bekommen Sie,
    bis zu 24 Lebens-Monate lang,
    mindestens 150 Euro

Beim Eltern-Geld Plus bekommen Sie zwar weniger

Geld im Monat. Der Geld-Betrag wird aber doppelt

so lange ausgezahlt.

Das bedeutet statt 12 Monaten kann der Zeitraum

sich auf 24 Monate verlängern.

Hier wird das noch genauer erklärt:

Basis-Eltern-Geld

Ein Elternteil kann für mindestens 12 Lebens-Monate

Basis-Eltern-Geld bekommen.

Die 12 Lebens-Monate können

durch die Partnerschafts-Bonus-Monate

auf 14 Lebens-Monate verlängert werden.

Der andere Elternteil kann also noch weitere

2 Monate Basis-Eltern-Geld bekommen.

Wann bekommen Sie das Basis-Eltern-Geld?

Das Basis-Eltern-Geld wird nach der Geburt

des Kindes ausgezahlt.

Wenn Ihr Kind zu früh geboren wird,

also eine „Früh-Geburt“ ist,

bekommen Sie das Basis-Eltern-Geld länger.

Ob Sie Basis-Eltern-Geld oder Eltern-Geld Plus

bekommen, wird genau geprüft.

Zum Beispiel wird geprüft,

  • ob Sie arbeiten,
  • wieviel Stunden Sie arbeiten
  • wieviel Geld Sie verdienen,
  • ob Sie Ihr Kind selbst betreuen wollen,
  • ob Sie nach der Geburt wieder arbeiten wollen,
  • wieviel Geld Sie im Monat brauchen, um für sich
    und Ihr Kind zu sorgen oder
  • wieviel Geld Sie zur Verfügung haben.

Was ist mit Ihrer Kranken-Versicherung?

In der Zeit, wo Sie Eltern-Geld erhalten,

sind Sie weiter kranken-versichert.

Wo können Sie prüfen, welches Eltern-Geld

für Sie geeignet ist?

Auf der Internet-Seite vom

Bundes-Familien-Ministerium gibt es einen

Eltern-Geld-Rechner.

Der Rechner hilft Ihnen dabei,

das Eltern-Geld richtig aufzuteilen.

Der Eltern-Geld-Rechner stellt Fragen,

die Sie beantworten müssen.

Am Ende wird Ihnen gezeigt,

wie viel Eltern-Geld Sie ungefähr bekommen können.

Den Eltern-Geld-Rechner finden Sie

auf dieser Internet-Seite: www.familienportal.de

Wo können Sie den Antrag abgeben?

Den Antrag können Sie beim Landesamt

für soziale Dienste abgeben.

Die Adresse ist: Seminarweg 6 in 24837 Schleswig.

Die Antrags-Formulare bekommen Sie in einer

Schwangeren-Beratungs-Stelle oder beim

Landesamt für soziale Dienste.

Weitere Informationen

Die Regelungen zum Eltern-Geld sind sehr umfangreich.

Viele weitere Informationen können Sie auch im

Informations-Heft „Eltern-Geld und Eltern-Zeit“

nachlesen.

Beim Bundes-Ministerium für Familien, Senioren,

Frauen und Jugend gibt es weitere Informationen

in Leichter Sprache: https://www.bmfsfj.de


Eltern-Zeit

Wenn Sie arbeiten, können Sie nach der Geburt

eine Eltern-Zeit nehmen.

Auch Ihre Partnerin oder Ihr Partner kann

Eltern-Zeit nehmen.

In der Eltern-Zeit müssen Sie nicht arbeiten.

Sie haben mehr Zeit, um sich um Ihr Baby

oder Kleinkind selbst zu kümmern.

In der Eltern-Zeit kann Ihnen nicht gekündigt werden.

Wenn Sie bei Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber

noch Rest-Urlaub haben, können Sie den Urlaub später

nehmen, wenn die Eltern-Zeit vorbei ist und Sie wieder

anfangen zu arbeiten.

Während der Eltern-Zeit bekommen Sie kein Geld von

Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber.

Sie bekommen aber von Ihrer Kranken-Kasse

Geld als Mutterschafts-Leistungen.

Das bedeutet, Sie bekommen 6 Wochen

vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt

Geld von Ihrer Kranken-Kasse.

Nach den 8 Wochen haben Sie die Möglichkeit

Eltern-Geld oder Eltern-Geld Plus zu bekommen.

Eltern-Geld Plus können Sie bekommen,

wenn Sie weniger als 30 Stunden arbeiten.

Sie können beim Landesamt für soziale Dienste

nachfragen, ob Sie Eltern-Geld bekommen können.

Mehr Informationen dazu stehen

unter der Überschrift „Eltern-Geld“.

Den Text finden Sie weiter oben auf dieser Seite.

Wie lange können Sie Eltern-Zeit nehmen?

Sie können pro Kind bis zu 3 Jahre Eltern-Zeit nehmen.

Das gilt auch, wenn Sie

  • in Teilzeit arbeiten,
  • einen befristetet Vertrag haben,
  • noch in der Ausbildung sind
  • oder einen Mini-Job haben.

Andere Regeln gibt es für diese Berufe:

  • Beamtin oder Beamter
  •  Richterin oder Richter
  • Soldatin oder Soldat

Wann können Sie Eltern-Zeit nehmen?

  • Sie können die Eltern-Zeit frühestens
    nach der Geburt Ihres Kindes nehmen.
  • Sie können Ihre gesamte Eltern-Zeit,
    also die 3 Jahre, am Stück nehmen.
    Das geht bis zum 3. Geburtstag Ihres Kindes.
  • Sie können die 3 Jahre aufteilen.
    Zum Beispiel in 2 oder 3 Zeit-Abschnitte.
    Das geht bis zum 8. Geburtstag Ihres Kindes.

Was müssen Sie tun, um Eltern-Zeit zu bekommen?

  • Sie müssen die Eltern-Zeit bei Ihrer Arbeitgeberin
    oder Ihrem Arbeitgeber anmelden, also beantragen.
  • Das müssen Sie schriftlich machen.
  • Die Eltern-Zeit muss 7 Wochen vorher beantragt werden.

Das bedeutet, dass Sie bis spätestens eine Woche

nach der Geburt Ihres Kindes Ihrer Arbeitgeberin oder

Ihrem Arbeitgeber Bescheid geben müssen.

Sie müssen auch sagen, wie lange sie in Eltern-Zeit

gehen möchten.

Was ist, wenn Sie in der Eltern-Zeit

ein weiteres Kind bekommen?

Dann endet die Eltern-Zeit vom ersten Kind.

Sie gehen in den Mutter-Schutz.

Was ist mit Ihrer Kranken-Versicherung?

 

Während der Eltern-Zeit sind Sie kranken-versichert.

Genauso wie während des Eltern-Geld-Bezugs.

Auch wenn Sie kein Eltern-Geld bekommen.

Fragen Sie bei Ihrer Kranken-Kasse nach.

Viele weitere Informationen können Sie auch im

Informations-Heft „Eltern-Geld und Eltern-Zeit“

nachlesen.

Beim Bundes-Ministerium für Familien, Senioren,

Frauen und Jugend gibt es weitere Informationen in

Leichter Sprache: https://www.bmfsfj.de


Unterhalt oder Unterhalts-Vorschuss

Wann haben Sie Anspruch auf einen Unterhalts-Vorschuss?

  • Wenn Sie allein-erziehend sind und vom anderen
    Elternteil keinen Unterhalt bekommen.
  • Wenn Sie ein Einkommen von mindestens 600 Euro
    im Monat haben.
  • Wenn Sie nicht jeden Monat Unterhalt vom anderen
    Elternteil bekommen.

Unterhalts-Vorschuss bekommen Sie bis Ihr Kind 18 Jahre alt ist.

 

Sie bekommen keinen Unterhalts-Vorschuss:

  • wenn Sie andere Leistungen nach dem Zweiten
    Sozial-Gesetz-Buch bekommen.
  • Das gilt aber nur für Kinder zwischen dem 12. und
    dem 18. Lebens-Jahr.

Wieviel Unterhalts-Vorschuss können Sie bekommen?

Die Höhe des Unterhalts-Vorschusses

hängt vom Alter Ihrer Kinder ab.

Im Moment bekommen Sie

so viel Geld als Unterhalts-Vorschuss:

  • 227 Euro für Kinder bis 5 Jahre
  • 299 Euro für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren
  • 394 Euro für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren

Wenn Sie noch andere Geld-Leistungen erhalten,

werden diese von dem Geld abgezogen.

Zum Beispiel:

  • wenn Sie Unterhalts-Zahlungen vom anderen
    Elternteil bekommen,
  • wenn Sie Waisen-Rente bekommen oder
  • wenn Sie selbst Geld verdienen
    (Erwerbs-Einkommen).

Was müssen Sie tun, um Unterhalts-Vorschuss zu bekommen?

  • Sie müssen den Unterhalts-Vorschuss selbst beantragen.
  • Das machen Sie beim Jugend-Amt.
  • Der Unterhalts-Vorschuss wird am Anfang des Monats gezahlt.

Wenn Sie Unterhalts-Vorschuss beantragen,

wird der andere Elternteil darüber informiert.

Er muss dem Jugend-Amt sagen,

wie viel Geld er verdient.

Er muss vorzeigen, dass er alles versucht hat,

um selbst Unterhalt zu zahlen.

Wenn es zu Änderungen kommt,

müssen Sie die Änderungen dem Amt gleich mitteilen.

Zum Beispiel, wenn Sie plötzlich mehr Geld verdienen.

Das Jugend-Amt holt sich das Geld, was es als

Unterhalts-Vorschuss gezahlt hat, beim anderen

Elternteil wieder zurück.

Der Unterhalts-Vorschuss wird von anderen Leistungen

nach dem Zweiten Sozial-Gesetz-Buch, abgezogen.

Das bedeutet, wenn Sie Sozial-Geld, Kinder-Geld und

Wohn-Geld bekommen, wird der Unterhalts-Vorschuss

davon abgezogen.


Wohn-Geld

Sie haben die Möglichkeit Wohn-Geld oder

Lasten-Zuschuss zu bekommen.

  • Wohn-Geld bekommen Sie, wenn Sie Mieterin oder
    Mieter einer Wohnung sind.
  • Lasten-Zuschuss bekommen Sie,
    wenn Sie Eigentum haben. Zum Beispiel ein eigenes
    Haus oder eine eigene Wohnung.

Wieviel Wohn-Geld Sie bekommen können,

hängt davon ab:

  • Wie viele Personen zusammen mit Ihnen in Ihrem Haushalt leben.
  • Wie viel Geld Sie als Familie zusammen verdienen.
    Kinder-Geld und Kinder-Zuschlag wird nicht mitgerechnet.
  • Wie hoch Ihre Miete für die Wohnung ist oder
    wie hoch die Wohn-Kosten sind.

Wenn Sie schon andere Geld-Leistungen bekommen,

zum Beispiel Unterhalts-Vorschuss-Leistungen,

wird der Betrag vom Wohn-Geld abgezogen.

 

Wann bekommen beide Elternteile Wohn-Geld

Wenn Sie als Eltern getrennt wohnen und Ihr Kind 10

Tage oder länger beim anderen Elternteil lebt.

Wenn Sie Wohn-Geld bekommen, kann Ihr Kind noch

weiter Leistungen erhalten.

Bildungs- und Teilhabe-Leistungen, kurz BuT

Zum Beispiel für Schul-Material, Nachhilfe-Stunden

oder Geld für den Sport-Verein.

Einmalige Leistungen

Wenn Sie wenig Geld verdienen,

in einer Ausbildung sind oder Bürger-Geld erhalten,

können Sie „Einmalige Leistungen“ bekommen.

Dies steht im Zweiten Sozial-Gesetz-Buch geschrieben.

Zum Beispiel:

  • Geld für die Erst-Ausstattung
    bei einer Schwangerschaft und Geburt.
  • Befreiung von der Rundfunk-Gebühr und
    Fernseh-Gebühr.

Das Geld bekommen Sie entweder vom Job-Center

oder Ihrer Gemeinde.

Für die Kinder-Tages-Betreuung (Kinder-Garten) muss

Ihr Kind nicht bezahlen.

Wenn Sie eine Ausbildung machen

Laut dem Zweiten Sozial-Gesetz-Buch, können

Auszubildende in Not-Situationen Geld vom

Job-Center als Darlehen bekommen.

Als Darlehen bezeichnet man Geld,

was man sich leihen kann.

Später muss das Geld zurückgezahlt werden.

Dieser Betrag wird nicht vom Wohn-Geld abgezogen.

Wo gibt es die Anträge und weitere Informationen?

Anträge und Informationen erhalten Sie bei der

Gemeinde, Stadt oder Kreis-Verwaltung.

Wie können Sie prüfen, ob Sie Wohn-Geld

bekommen können?

Mit Hilfe von Wohn-Geld-Rechnern können Sie prüfen,

ob Sie einen Anspruch auf Wohn-Geld haben.

Gehen Sie dazu auf diese Internet-Seite:
www.Wohngeldrechner24.de


Bürger-Geld

Wenn Sie ein Kind bekommen, kann es sein,

dass Ihr Geld nicht mehr ausreicht für Essen und

Trinken, Kleidung, Körper-Pflege, Telefon, Fahrkarten,

Schul-Material fürs Kind und vieles mehr.

Wenn das bei Ihnen so ist, haben Sie die Möglichkeit

Bürger-Geld zu bekommen.

Bürger-Geld wird auch SGB II genannt.

Ob Sie einen Anspruch auf Bürger-Geld haben,

muss geprüft werden.

Es gibt eine festgelegte Betrags-Grenze.

Die Betrags-Grenze legt fest, wie viel Geld

ein Mensch ungefähr zum Leben braucht.

Sie nennt sich auch Regel-Bedarf.

Nur wenn Sie unter dieser Grenze liegen,

haben Sie einen Anspruch auf Bürger-Geld.

Was müssen Sie tun, um Bürger-Geld

zu bekommen?

Sie müssen:

  • beim Job-Center in Flensburg oder
  • im Sozial-Zentrum Kreis Schleswig-Flensburg
    einen Antrag stellen.

Das Job-Center in Flensburg oder ein Sozial-Zentrum im

Kreis Schleswig-Flensburg prüft Ihren Antrag.

Es wird geprüft,

  • wieviel Geld Sie verdienen,
  • ob Sie allein-erziehend sind,
    ob Sie und Ihre Partnerin oder Ihr Partner
    zusammenleben und
  • ob Sie noch weitere Kinder haben.

Dann wird errechnet, wieviel Bürger-Geld

Sie bekommen können.

Was wird dabei nicht mitgezählt?

  • Miet-Kosten
    Sie sind nicht im Bürger-Geld enthalten.
  • Frei-Beträge
    Das ist ein Teil des Geldes,
    den Sie durch Ihre Arbeit oder in der Ausbildung
    monatlich verdienen.
  • Mehr-Bedarfs-Zuschläge
    Das ist extra Geld für Allein-erziehende, Schwangere
    und Behinderte Menschen.

Eigenes Vermögen

Eigenes Vermögen bedeutet, dass Sie Dinge besitzen,

die Geld wert sind.

Zum Beispiel:

  • Gespartes Geld auf einem extra Konto
  • Teuren Schmuck

Dieser Geld-Wert zählt erst ab einer bestimmten Höhe,

beim Errechnen des Bürger-Gelds.

Das nennt sich auch „Schon-Vermögen“.

Was ist, wenn Sie schon andere Leistungen bekommen?

Wenn Sie andere Leistungen bekommen,

können Sie trotzdem Bürger-Geld bekommen.

Zum Beispiel:

  • Eltern-Geld
  • Arbeitslosen-Geld
  • Kranken-Geld

Wenn Sie Kinder-Zuschlag und Wohn-Geld bekommen,

haben Sie meistens keinen Anspruch auf Bürger-Geld.

Wir helfen Ihnen im Beratungs-Gespräch

In einem Beratungs-Gespräch prüfen wir,

ob Sie Bürger-Geld bekommen können.

Rufen Sie uns an.

Die Telefon-Nummern und Adressen unserer

Beratungs-Stellen finden Sie auf der rechten Seite.


Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz

Der folgende Text gilt für Menschen,

die bei uns in Deutschland Asyl beantragt haben.

Wenn Sie in Deutschland Asyl beantragt haben,

bekommen Sie meistens vom Amt erstmal Geld

nach dem Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz.

Brauchen Sie mehr Geld in der Schwangerschaft

oder nach der Geburt Ihres Kindes?

Sie können für weitere Ausgaben, die durch die

Schwangerschaft entstehen, weiteres Geld beantragen.

Sie können zum Beispiel Geld für:

Umstands-Kleidung, Baby-Ausstattung, Kinder-Wagen,

Kinder-Bett oder extra Geld (Mehr-Bedarf) für

Schwangere bekommen.

Was müssen Sie tun, um weiteres Geld als

Unterstützung zu bekommen?

Sie müssen das Geld schriftlich beim gleichen Amt

beantragen, von dem Sie schon Geld bekommen.

Was ist mit Kinder-Geld und Eltern-Geld

Sie bekommen nach dem Asyl-Bewerber-Leistungs-

Gesetz Geld. Deshalb gibt es für Sie kein Kinder-Geld

und kein Eltern-Geld.

Das kann sich ändern, wenn sich Ihr Aufenthalt in

Deutschland verändert.

Wenn Ihr Baby dann noch nicht älter als 15 Monate ist,

kann es sein, dass Sie dann die Möglichkeit haben,

Eltern-Geld zu bekommen.

Wenn Sie dazu Fragen haben, können wir Ihnen in

einem Beratungs-Gespräch helfen

Rufen Sie uns an.

Die Telefon-Nummern und Adressen unserer

Beratungs-Stellen finden Sie auf der rechten Seite.


Einmalige Beihilfen

Wenn Sie Bürger-Geld bekommen,

können Sie vom Job-Center noch

weiteres Geld bekommen.

Zum Beispiel für Kleidung für Schwangere,

Baby-Kleidung, Wickel-Auflagen, Kinder-Wagen

und Kinder-Bett.

Das nennt sich „Einmalige Beihilfen bei der

Schwangerschaft und Geburt“.

Das Geld dafür wird Ihnen einmal ausgezahlt.

Unsere Beratungs-Stellen sagen Ihnen,

wieviel Geld Sie als Pauschale bekommen können.

Das Bürger-Geld bekommen Sie zusätzlich ausgezahlt.

Das gilt auch für Personen, die eine Ausbildung machen.

Wenn Sie keine Leistungen vom Amt bekommen,

können Sie manchmal weiteres Geld als Unterstützung

in der Schwangerschaft oder Geburt bekommen.

Was müssen Sie tun,

wenn Sie weiteres Geld benötigen?

  • Sie müssen das Geld schriftlich beim Job-Center
    beantragen.
  • Stellen Sie den Antrag direkt zu Beginn der
    Schwangerschaft.
  • Zeigen Sie Ihren Mutter-Pass, wenn Sie
    beim Job-Center sind, um den Antrag zu stellen.
  • Sie müssen den Antrag stellen, bevor die Sachen
    gekauft werden.
  • Das Job-Center prüft, ob Sie das Geld bekommen dürfen.
  • Sie bekommen dann eine Geld-Pauschale.
    Das ist ein festgelegter Geld-Betrag.
  • Mit dem Geld können Sie die fehlenden
    Sachen kaufen.

Wenn Sie noch weitere Kinder bekommen,

können Sie wieder Geld für bestimmte Sachen

als Pauschal-Betrag bekommen.

Der Pauschal-Betrag

kann beim nächsten Kind kleiner sein.

Einige Sachen können vom ersten Kind

mit genutzt werden und müssen nicht

neu gekauft werden.

Wenn Sie Geld aus der

„Bundes-Stiftung Mutter und Kind“ bekommen,

ist das kein Einkommen.

Das Job-Center darf also den Betrag nicht

vom Pauschal-Betrag abziehen.

Wenn Sie SGB II Leistungen bekommen,

müssen Sie keine Rundfunk-Gebühren

für Fernsehen und Radio bezahlen.

Wenn Sie SGB II Leistungen,

Kinder-Zuschlag oder

Wohn-Geld bekommen,

müssen Sie für Ihr Kind kein Geld für die

Kinder-Tages-Betreuung (Kinder-Garten) bezahlen.

Sie können Bildungs- und Teilhabe-Leistungen,

kurz BuT, bekommen.

Das Geld ist zum Beispiel für

  • Schul-Material,
  • Nachhilfe-Stunden oder
  • Geld für den Sport-Verein.

Im Moment bekommen Sie aus dem BuT:

  • 195 Euro für Schul-Material
  • Hilfe beim Lernen durch Nachhilfe
  • 15 Euro für Sport-Vereine

Wenn Sie Geld benötigen, damit Ihr Kind an

Klassen-Fahrten und Schul-Ausflüge teilnehmen kann,

können Sie in Ihrer Schule nachfragen. Dort können Sie

ein Formular ausfüllen, um das Geld beim zuständigen

Amt zu beantragen.

Weitere Informationen gibt es auch auf dieser

Internet-Seite: www.bmas.de.


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