Hilfen in der Schwangerschaft
Wenn Sie nicht genügend Geld zur Verfügung haben,
um für sich selbst und Ihr Kind zu sorgen,
gibt es die Möglichkeit, eine finanzielle Hilfe
zu erhalten.
Kurz-Übersicht:
Hilfen für Schwangerschaft und Geburt
Wir haben für Sie eine Tabelle erstellt.
In der Tabelle finden Sie verschiedene staatliche und
öffentliche Einrichtungen.
Von den Einrichtungen können Sie verschiedene
Geld-Leistungen, also finanzielle Hilfe bekommen.
In der Tabelle steht:
Um die Tabelle zu öffnen, müssen Sie hier auf
Tabelle öffnen klicken:
Die Tabelle öffnet sich in einem neuen Programm.
Die Tabelle kann sich nur öffnen,
wenn Sie das Programm: Microsoft Word auf Ihrem
Computer haben.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten,
Geld-Leistungen zu erhalten.
Das Geld soll Ihnen als Mutter oder als Eltern-Paar helfen,
damit Sie als Familie genug Geld für sich und Ihr Kind haben.
Diese Geld-Leistungen gibt es:
Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an.
Die Telefon-Nummern und Adressen unserer
Beratungs-Stellen finden Sie auf der rechten Seite.
Unsere Beratungs-Stellen erklären und prüfen,
welche Leistungen und Unterstützungs-Möglichkeiten
es für Sie und Ihr Kind gibt.
Bundes-Stiftung Mutter und Kind
Wenn Sie ein Kind bekommen,
brauchen Sie für Ihr Kind eine „Erst-Ausstattung“.
Zum Beispiel: Baby-Strumpfhosen, Strampler, Jacke und
Mütze oder kleine Socken.
Wenn Sie wenig oder gar kein Geld verdienen,
können Sie für die Erst-Ausstattung Geld bekommen.
Von wem bekommen Sie das Geld?
Das Geld bekommen Sie von der
„Bundes-Stiftung Mutter und Kind“.
Wichtig: Das Geld müssen Sie
vor der Geburt Ihres Kindes bei der
Stiftung beantragen.
Nach der Geburt ist es zu spät,
dann geht das nicht mehr.
Was müssen Sie tun, um das Geld zu bekommen?
Sie müssen in eine Schwangeren-Beratungs-Stelle
gehen. Dort beantragen Sie das Geld.
Vorher müssen Sie einen Termin machen.
Rufen Sie bei einer Beratungs-Stelle in Ihrer Nähe an.
Die Telefon-Nummern und Adressen unserer
Beratungs-Stellen finden Sie auf der rechten Seite.
Dort wird Ihnen gesagt, was Sie für den Antrag brauchen
und welche Unterlagen Sie zum Beratungs-Gespräch
mitnehmen müssen.
Für den Antrag brauchen Sie zum Beispiel:
Bei dem Beratung-Gespräch prüft Ihre Beraterin
die Unterlagen und sagt Ihnen, ob Sie für die
Erst-Ausstattung Geld bekommen oder ob Sie
dafür kein Geld bekommen.
Nachdem Sie einen Antrag gestellt haben,
wird das Geld für die Erst-Ausstattung
auf Ihr Konto überwiesen.
Das kann ein paar Wochen dauern.
Wenn Sie nochmal Schwanger werden,
können Sie für die Erst-Ausstattung wieder
neues Geld beantragen.
In dem Beratungs-Gespräch bekommen Sie weitere
Informationen über Unterstützungs-Möglichkeiten.
Sie sollen Ihnen in der Schwangerschaft und
nach der Geburt helfen.
Weitere Informationen in Leichter Sprache
gibt es auch auf dieser Internet-Seite: www.bumuki.de
Jede Frau und jede Familie hat einen gesetzlichen
Anspruch Kinder-Geld zu bekommen.
Sie bekommen das Kinder-Geld ab dem Tag,
an dem Ihr Kind geboren wurde.
Wie viel Kinder-Geld bekommen Sie?
Sie bekommen im Monat 259 Euro Kinder-Geld
für jedes Kind.
Was müssen Sie tun, um Kinder-Geld zu bekommen?
Sie haben außerdem die Möglichkeit,
das Kinder-Geld online zu beantragen.
Dafür braucht die Familien-Kasse die
Steuer-Identifikations-Nummer, kurz Steuer-ID
von Ihrem Kind.
Das Finanzamt schickt die Steuer-ID von Ihrem Kind
direkt an die Familien-Kasse.
Wenn Sie auf der Internet-Seite der Arbeits-Agentur sind,
gehen Sie oben in der Leiste auf Menü und wählen
unter Familie und Kinder „Kinder-Geld beantragen“ aus.
Dort steht dann, was Sie tun müssen, um Kinder-Geld zu
beantragen.
Sie sollen genug Geld zur Verfügung haben,
um für sich selbst und Ihr Kind zu sorgen.
Deshalb können Sie zusätzlich zum Kinder-Geld auch
noch einen Kinder-Zuschlag bekommen.
Ein Kinder-Zuschlag ist zusätzliches Geld,
neben dem Kinder-Geld
Bitte beachten: Ob Sie einen Kinder-Zuschlag
bekommen können, muss immer erst geprüft werden.
Es gibt einen Unterschied:
Für Familien gilt:
Sie können zusätzlich zum Kinder-Geld
einen Kinder-Zuschlag bekommen.
Das Geld bekommen Sie nur,
wenn Sie zusammen als Familie mindestens
900 Euro Geld im Monat haben.
Das kann Einkommen, Arbeitslosen-Geld I
oder Kranken-Geld sein.
Haben Sie weniger Geld im Monat,
können Sie andere Geld-Leistungen bekommen.
Für allein-erziehende Personen gilt:
Allein-erziehend bedeutet, dass Sie sich um Ihr Kind
alleine kümmern, ohne einen weiteren Elternteil.
Sie können zusätzlich zum Kinder-Geld
einen Kinder-Zuschlag bekommen,
wenn Sie als allein-erziehende Person
mindestens 600 Euro eigenes Geld
im Monat haben. Das kann Einkommen,
Arbeitslosen-Geld I oder Kranken-Geld sein.
Haben Sie weniger Geld zur Verfügung,
können Sie andere Geld-Leistungen bekommen.
Den Kinder-Zuschlag bekommen Sie:
Was müssen Sie tun,
um einen Kinder-Zuschlag zu bekommen?
Sie müssen bei der Familien-Kasse einen Antrag stellen.
Die Antrags-Formulare bekommen Sie in
unseren Beratungs-Stellen oder unter:
Dort stehen auch weitere Informationen zu dem Thema.
Wie viel Kinder-Zuschlag gibt es?
Sie können höchstens 297 Euro im Monat als
Kinder-Zuschlag bekommen.
Wie lange bekommen Sie den Kinder-Zuschlag?
Sie bekommen den Kinder-Zuschlag für 6 Monate.
Wenn Sie weiterhin Geld benötigen,
müssen Sie einen neuen Antrag bei der
Familien-Kasse stellen.
Es kann sein, dass entschieden wird, dass Sie
keinen Kinder-Zuschlag bekommen.
Das hängt davon ab,
Zum Beispiel:
Ob Sie einen Kinder-Zuschlag bekommen können,
können Sie in wenigen Minuten mit dem Video
„KiZ-Lotse“ herausfinden.
Das Video finden Sie auf dieser Internet-Seite:
www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse
Wenn Sie den Kinder-Zuschlag bekommen,
haben Sie auch Anspruch auf:
Nach der Geburt Ihres Kindes können Sie
Eltern-Geld bekommen.
Wieviel Eltern-Geld Sie bekommen können,
muss immer erst geprüft werden.
Wofür ist das Eltern-Geld?
Das Eltern-Geld soll Ihnen eine Hilfe sein,
damit Sie nicht so viel arbeiten müssen.
So haben Sie mehr Zeit zur Verfügung,
um Ihr Kind selbst zu erziehen und zu betreuen.
Das Eltern-Geld wird Ihnen jeden Monat ausgezahlt.
Es wird aber nicht der Kalender-Monat genommen,
sondern der Lebens-Monat.
Das bedeutet, der Lebens-Monat fängt an dem Tag an,
an dem das Kind geboren wurde.
Ein Beispiel: Wenn Ihr Kind am 14. Januar geboren wird,
erhalten Sie jeden Monat am 14. das Eltern-Geld.
Welche Arten von Eltern-Geld gibt es?
Sie können alle drei Möglichkeiten abwechselnd nutzen.
Ob für Sie Basis-Eltern-Geld, Eltern-Geld Plus,
Partnerschafts-Bonus oder eine Mischung aus
allen Möglichkeiten besser ist, hängt von Ihren
Lebens-Umständen und Plänen ab.
Wieviel Eltern-Geld können Sie bekommen?
Das hängt davon ab, wie viel Geld Sie vor der Geburt
Ihres Kindes verdient haben.
Berechnet werden die letzten 12 Monate
vor der Geburt Ihres Kindes.
Beim Eltern-Geld Plus bekommen Sie zwar weniger
Geld im Monat. Der Geld-Betrag wird aber doppelt
so lange ausgezahlt.
Das bedeutet statt 12 Monaten kann der Zeitraum
sich auf 24 Monate verlängern.
Hier wird das noch genauer erklärt:
Basis-Eltern-Geld
Ein Elternteil kann für mindestens 12 Lebens-Monate
Basis-Eltern-Geld bekommen.
Die 12 Lebens-Monate können
durch die Partnerschafts-Bonus-Monate
auf 14 Lebens-Monate verlängert werden.
Der andere Elternteil kann also noch weitere
2 Monate Basis-Eltern-Geld bekommen.
Wann bekommen Sie das Basis-Eltern-Geld?
Das Basis-Eltern-Geld wird nach der Geburt
des Kindes ausgezahlt.
Wenn Ihr Kind zu früh geboren wird,
also eine „Früh-Geburt“ ist,
bekommen Sie das Basis-Eltern-Geld länger.
Ob Sie Basis-Eltern-Geld oder Eltern-Geld Plus
bekommen, wird genau geprüft.
Zum Beispiel wird geprüft,
Was ist mit Ihrer Kranken-Versicherung?
In der Zeit, wo Sie Eltern-Geld erhalten,
sind Sie weiter kranken-versichert.
Wo können Sie prüfen, welches Eltern-Geld
für Sie geeignet ist?
Auf der Internet-Seite vom
Bundes-Familien-Ministerium gibt es einen
Eltern-Geld-Rechner.
Der Rechner hilft Ihnen dabei,
das Eltern-Geld richtig aufzuteilen.
Der Eltern-Geld-Rechner stellt Fragen,
die Sie beantworten müssen.
Am Ende wird Ihnen gezeigt,
wie viel Eltern-Geld Sie ungefähr bekommen können.
Den Eltern-Geld-Rechner finden Sie
auf dieser Internet-Seite: www.familienportal.de
Wo können Sie den Antrag abgeben?
Den Antrag können Sie beim Landesamt
für soziale Dienste abgeben.
Die Adresse ist: Seminarweg 6 in 24837 Schleswig.
Die Antrags-Formulare bekommen Sie in einer
Schwangeren-Beratungs-Stelle oder beim
Landesamt für soziale Dienste.
Weitere Informationen
Die Regelungen zum Eltern-Geld sind sehr umfangreich.
Viele weitere Informationen können Sie auch im
Informations-Heft „Eltern-Geld und Eltern-Zeit“
nachlesen.
Beim Bundes-Ministerium für Familien, Senioren,
Frauen und Jugend gibt es weitere Informationen
in Leichter Sprache: https://www.bmfsfj.de
Wenn Sie arbeiten, können Sie nach der Geburt
eine Eltern-Zeit nehmen.
Auch Ihre Partnerin oder Ihr Partner kann
Eltern-Zeit nehmen.
In der Eltern-Zeit müssen Sie nicht arbeiten.
Sie haben mehr Zeit, um sich um Ihr Baby
oder Kleinkind selbst zu kümmern.
In der Eltern-Zeit kann Ihnen nicht gekündigt werden.
Wenn Sie bei Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber
noch Rest-Urlaub haben, können Sie den Urlaub später
nehmen, wenn die Eltern-Zeit vorbei ist und Sie wieder
anfangen zu arbeiten.
Während der Eltern-Zeit bekommen Sie kein Geld von
Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber.
Sie bekommen aber von Ihrer Kranken-Kasse
Geld als Mutterschafts-Leistungen.
Das bedeutet, Sie bekommen 6 Wochen
vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt
Geld von Ihrer Kranken-Kasse.
Nach den 8 Wochen haben Sie die Möglichkeit
Eltern-Geld oder Eltern-Geld Plus zu bekommen.
Eltern-Geld Plus können Sie bekommen,
wenn Sie weniger als 30 Stunden arbeiten.
Sie können beim Landesamt für soziale Dienste
nachfragen, ob Sie Eltern-Geld bekommen können.
Mehr Informationen dazu stehen
unter der Überschrift „Eltern-Geld“.
Den Text finden Sie weiter oben auf dieser Seite.
Wie lange können Sie Eltern-Zeit nehmen?
Sie können pro Kind bis zu 3 Jahre Eltern-Zeit nehmen.
Das gilt auch, wenn Sie
Andere Regeln gibt es für diese Berufe:
Wann können Sie Eltern-Zeit nehmen?
Was müssen Sie tun, um Eltern-Zeit zu bekommen?
Das bedeutet, dass Sie bis spätestens eine Woche
nach der Geburt Ihres Kindes Ihrer Arbeitgeberin oder
Ihrem Arbeitgeber Bescheid geben müssen.
Sie müssen auch sagen, wie lange sie in Eltern-Zeit
gehen möchten.
Was ist, wenn Sie in der Eltern-Zeit
ein weiteres Kind bekommen?
Dann endet die Eltern-Zeit vom ersten Kind.
Sie gehen in den Mutter-Schutz.
Was ist mit Ihrer Kranken-Versicherung?
Während der Eltern-Zeit sind Sie kranken-versichert.
Genauso wie während des Eltern-Geld-Bezugs.
Auch wenn Sie kein Eltern-Geld bekommen.
Fragen Sie bei Ihrer Kranken-Kasse nach.
Viele weitere Informationen können Sie auch im
Informations-Heft „Eltern-Geld und Eltern-Zeit“
nachlesen.
Beim Bundes-Ministerium für Familien, Senioren,
Frauen und Jugend gibt es weitere Informationen in
Leichter Sprache: https://www.bmfsfj.de
Wann haben Sie Anspruch auf einen Unterhalts-Vorschuss?
Unterhalts-Vorschuss bekommen Sie bis Ihr Kind 18 Jahre alt ist.
Sie bekommen keinen Unterhalts-Vorschuss:
Wieviel Unterhalts-Vorschuss können Sie bekommen?
Die Höhe des Unterhalts-Vorschusses
hängt vom Alter Ihrer Kinder ab.
Im Moment bekommen Sie
so viel Geld als Unterhalts-Vorschuss:
Wenn Sie noch andere Geld-Leistungen erhalten,
werden diese von dem Geld abgezogen.
Zum Beispiel:
Was müssen Sie tun, um Unterhalts-Vorschuss zu bekommen?
Wenn Sie Unterhalts-Vorschuss beantragen,
wird der andere Elternteil darüber informiert.
Er muss dem Jugend-Amt sagen,
wie viel Geld er verdient.
Er muss vorzeigen, dass er alles versucht hat,
um selbst Unterhalt zu zahlen.
Wenn es zu Änderungen kommt,
müssen Sie die Änderungen dem Amt gleich mitteilen.
Zum Beispiel, wenn Sie plötzlich mehr Geld verdienen.
Das Jugend-Amt holt sich das Geld, was es als
Unterhalts-Vorschuss gezahlt hat, beim anderen
Elternteil wieder zurück.
Der Unterhalts-Vorschuss wird von anderen Leistungen
nach dem Zweiten Sozial-Gesetz-Buch, abgezogen.
Das bedeutet, wenn Sie Sozial-Geld, Kinder-Geld und
Wohn-Geld bekommen, wird der Unterhalts-Vorschuss
davon abgezogen.
Sie haben die Möglichkeit Wohn-Geld oder
Lasten-Zuschuss zu bekommen.
Wieviel Wohn-Geld Sie bekommen können,
hängt davon ab:
Wenn Sie schon andere Geld-Leistungen bekommen,
zum Beispiel Unterhalts-Vorschuss-Leistungen,
wird der Betrag vom Wohn-Geld abgezogen.
Wann bekommen beide Elternteile Wohn-Geld
Wenn Sie als Eltern getrennt wohnen und Ihr Kind 10
Tage oder länger beim anderen Elternteil lebt.
Wenn Sie Wohn-Geld bekommen, kann Ihr Kind noch
weiter Leistungen erhalten.
Bildungs- und Teilhabe-Leistungen, kurz BuT
Zum Beispiel für Schul-Material, Nachhilfe-Stunden
oder Geld für den Sport-Verein.
Einmalige Leistungen
Wenn Sie wenig Geld verdienen,
in einer Ausbildung sind oder Bürger-Geld erhalten,
können Sie „Einmalige Leistungen“ bekommen.
Dies steht im Zweiten Sozial-Gesetz-Buch geschrieben.
Zum Beispiel:
Das Geld bekommen Sie entweder vom Job-Center
oder Ihrer Gemeinde.
Für die Kinder-Tages-Betreuung (Kinder-Garten) muss
Ihr Kind nicht bezahlen.
Wenn Sie eine Ausbildung machen
Laut dem Zweiten Sozial-Gesetz-Buch, können
Auszubildende in Not-Situationen Geld vom
Job-Center als Darlehen bekommen.
Als Darlehen bezeichnet man Geld,
was man sich leihen kann.
Später muss das Geld zurückgezahlt werden.
Dieser Betrag wird nicht vom Wohn-Geld abgezogen.
Wo gibt es die Anträge und weitere Informationen?
Anträge und Informationen erhalten Sie bei der
Gemeinde, Stadt oder Kreis-Verwaltung.
Wie können Sie prüfen, ob Sie Wohn-Geld
bekommen können?
Mit Hilfe von Wohn-Geld-Rechnern können Sie prüfen,
ob Sie einen Anspruch auf Wohn-Geld haben.
Gehen Sie dazu auf diese Internet-Seite:
www.Wohngeldrechner24.de
Wenn Sie ein Kind bekommen, kann es sein,
dass Ihr Geld nicht mehr ausreicht für Essen und
Trinken, Kleidung, Körper-Pflege, Telefon, Fahrkarten,
Schul-Material fürs Kind und vieles mehr.
Wenn das bei Ihnen so ist, haben Sie die Möglichkeit
Bürger-Geld zu bekommen.
Bürger-Geld wird auch SGB II genannt.
Ob Sie einen Anspruch auf Bürger-Geld haben,
muss geprüft werden.
Es gibt eine festgelegte Betrags-Grenze.
Die Betrags-Grenze legt fest, wie viel Geld
ein Mensch ungefähr zum Leben braucht.
Sie nennt sich auch Regel-Bedarf.
Nur wenn Sie unter dieser Grenze liegen,
haben Sie einen Anspruch auf Bürger-Geld.
Was müssen Sie tun, um Bürger-Geld
zu bekommen?
Sie müssen:
Das Job-Center in Flensburg oder ein Sozial-Zentrum im
Kreis Schleswig-Flensburg prüft Ihren Antrag.
Es wird geprüft,
Dann wird errechnet, wieviel Bürger-Geld
Sie bekommen können.
Was wird dabei nicht mitgezählt?
Eigenes Vermögen
Eigenes Vermögen bedeutet, dass Sie Dinge besitzen,
die Geld wert sind.
Zum Beispiel:
Dieser Geld-Wert zählt erst ab einer bestimmten Höhe,
beim Errechnen des Bürger-Gelds.
Das nennt sich auch „Schon-Vermögen“.
Was ist, wenn Sie schon andere Leistungen bekommen?
Wenn Sie andere Leistungen bekommen,
können Sie trotzdem Bürger-Geld bekommen.
Zum Beispiel:
Wenn Sie Kinder-Zuschlag und Wohn-Geld bekommen,
haben Sie meistens keinen Anspruch auf Bürger-Geld.
Wir helfen Ihnen im Beratungs-Gespräch
In einem Beratungs-Gespräch prüfen wir,
ob Sie Bürger-Geld bekommen können.
Rufen Sie uns an.
Die Telefon-Nummern und Adressen unserer
Beratungs-Stellen finden Sie auf der rechten Seite.
Der folgende Text gilt für Menschen,
die bei uns in Deutschland Asyl beantragt haben.
Wenn Sie in Deutschland Asyl beantragt haben,
bekommen Sie meistens vom Amt erstmal Geld
nach dem Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz.
Brauchen Sie mehr Geld in der Schwangerschaft
oder nach der Geburt Ihres Kindes?
Sie können für weitere Ausgaben, die durch die
Schwangerschaft entstehen, weiteres Geld beantragen.
Sie können zum Beispiel Geld für:
Umstands-Kleidung, Baby-Ausstattung, Kinder-Wagen,
Kinder-Bett oder extra Geld (Mehr-Bedarf) für
Schwangere bekommen.
Was müssen Sie tun, um weiteres Geld als
Unterstützung zu bekommen?
Sie müssen das Geld schriftlich beim gleichen Amt
beantragen, von dem Sie schon Geld bekommen.
Was ist mit Kinder-Geld und Eltern-Geld
Sie bekommen nach dem Asyl-Bewerber-Leistungs-
Gesetz Geld. Deshalb gibt es für Sie kein Kinder-Geld
und kein Eltern-Geld.
Das kann sich ändern, wenn sich Ihr Aufenthalt in
Deutschland verändert.
Wenn Ihr Baby dann noch nicht älter als 15 Monate ist,
kann es sein, dass Sie dann die Möglichkeit haben,
Eltern-Geld zu bekommen.
Wenn Sie dazu Fragen haben, können wir Ihnen in
einem Beratungs-Gespräch helfen
Rufen Sie uns an.
Die Telefon-Nummern und Adressen unserer
Beratungs-Stellen finden Sie auf der rechten Seite.
Wenn Sie Bürger-Geld bekommen,
können Sie vom Job-Center noch
weiteres Geld bekommen.
Zum Beispiel für Kleidung für Schwangere,
Baby-Kleidung, Wickel-Auflagen, Kinder-Wagen
und Kinder-Bett.
Das nennt sich „Einmalige Beihilfen bei der
Schwangerschaft und Geburt“.
Das Geld dafür wird Ihnen einmal ausgezahlt.
Unsere Beratungs-Stellen sagen Ihnen,
wieviel Geld Sie als Pauschale bekommen können.
Das Bürger-Geld bekommen Sie zusätzlich ausgezahlt.
Das gilt auch für Personen, die eine Ausbildung machen.
Wenn Sie keine Leistungen vom Amt bekommen,
können Sie manchmal weiteres Geld als Unterstützung
in der Schwangerschaft oder Geburt bekommen.
Was müssen Sie tun,
wenn Sie weiteres Geld benötigen?
Wenn Sie noch weitere Kinder bekommen,
können Sie wieder Geld für bestimmte Sachen
als Pauschal-Betrag bekommen.
Der Pauschal-Betrag
kann beim nächsten Kind kleiner sein.
Einige Sachen können vom ersten Kind
mit genutzt werden und müssen nicht
neu gekauft werden.
Wenn Sie Geld aus der
„Bundes-Stiftung Mutter und Kind“ bekommen,
ist das kein Einkommen.
Das Job-Center darf also den Betrag nicht
vom Pauschal-Betrag abziehen.
Wenn Sie SGB II Leistungen bekommen,
müssen Sie keine Rundfunk-Gebühren
für Fernsehen und Radio bezahlen.
Wenn Sie SGB II Leistungen,
Kinder-Zuschlag oder
Wohn-Geld bekommen,
müssen Sie für Ihr Kind kein Geld für die
Kinder-Tages-Betreuung (Kinder-Garten) bezahlen.
Sie können Bildungs- und Teilhabe-Leistungen,
kurz BuT, bekommen.
Das Geld ist zum Beispiel für
Im Moment bekommen Sie aus dem BuT:
Wenn Sie Geld benötigen, damit Ihr Kind an
Klassen-Fahrten und Schul-Ausflüge teilnehmen kann,
können Sie in Ihrer Schule nachfragen. Dort können Sie
ein Formular ausfüllen, um das Geld beim zuständigen
Amt zu beantragen.
Weitere Informationen gibt es auch auf dieser
Internet-Seite: www.bmas.de.