Vertrauliche Geburt

Vertrauliche Geburt


Eine vertrauliche Geburt bedeutet,

dass Sie das Kind heimlich bekommen,

ohne dass andere Personen davon erfahren sollen.

Zum Beispiel, wenn Sie nicht möchten:

  • dass der Vater des Kindes,
  • die eigenen Eltern,
  • andere aus der Familie oder
  • Personen aus dem Freundes-Kreis
    davon wissen sollen.

Damit Sie in dieser Situation nicht alleine sind,

gibt es im Krankenhaus die „Vertrauliche Geburt“.

Dort wird Ihnen medizinisch geholfen.

Sie sind nicht allein.

Nach der vertraulichen Geburt haben Sie die Möglichkeit,

Ihr Kind abzugeben.

Ihr Kind kann dann adoptiert werden.

Schwangeren-Beratungs-Stellen

Unsere Beratungs-Stellen helfen Ihnen gerne dabei.

  • Sie beantworten alle Fragen zur Schwangerschaft
    und zur Geburt.
  • Sie beantworten Ihre Fragen, wenn Sie Ihr Kind nicht
    behalten wollen oder können.

Unsere Adressen und Telefon-Nummern

finden Sie auf der rechten Seite.

Wenn Sie eine Beratung möchten,

können Sie frei entscheiden,

worüber Sie sprechen wollen.

Unsere Beraterinnen haben eine Schweige-Pflicht.

Das bedeutet, sie dürfen nicht über Ihre Gespräche

sprechen oder Informationen weitergeben.

Außer Sie sind damit einverstanden.

Auch Ihre Daten werden geschützt.

Daten sind zum Beispiel Ihr Name oder Ihr Wohn-Ort.

Sie möchten eine vertrauliche Geburt?

Sprechen Sie mit einer unserer

Schwangeren-Beratungs-Stellen.

Wenn Sie in ein Krankenhaus gehen,

sagen Sie dort, dass Sie eine vertrauliche Geburt

haben möchten.

Wenn Sie noch bei keiner Beratungs-Stelle waren,

hilft Ihnen das Krankenhaus,

eine passende Beratungs-Stelle zu finden.

 


Ablauf der vertraulichen Geburt

In unseren Beratungs-Stellen tun wir Folgendes:

  1. Namen ausdenken
    Auch bei einer vertraulichen Geburt
    müssen Sie sich in einem Krankenhaus
    oder bei einer Hebamme anmelden.
    Für die Anmeldung brauchen Sie einen
    ausgedachten Namen.
    Ein ausgedachter Name ist ein Pseudonym.
    Den Namen überlegen wir gemeinsam.
    Wichtig: Sie müssen sich Ihren ausgedachten
    Namen merken.

  2. Herkunfts-Nachweis
    Wir erstellen mit Ihnen zusammen
    einen Herkunfts-Nachweis.
    In dem Schreiben steht Ihr richtiger Name und
    die Adresse von Ihrem Wohn-Ort,
    also Ihre Melde-Adresse.
    Das Schreiben kommt in einen Brief-Umschlag.
    So kann niemand Ihren Herkunfts-Nachweis lesen.
  3. Auf dem Brief-Umschlag steht:
    • Ihr ausgedachter Name
    • die Adresse der Beratungs-Stelle
    • die Adresse vom Geburts-Krankenhaus
    • das Geburts-Datum des Kindes
    • der Geburts-Ort des Kindes

  4. Ihr Name bleibt geheim
    Ihren echten Namen kennt nur Ihre Beraterin
    aus der Beratungs-Stelle.
    Für andere Personen und Ämter bleibt Ihr echter
    Name geheim.
  5. Aufbewahrung 
    Der Brief-Umschlag wird an das Bundes-Amt

    für Familie und zivil-gesellschaftliche Aufgaben

    in Köln geschickt.

    Dort wird der Brief-Umschlag sicher aufbewahrt.

    Das Bundes-Amt für Familie schreibt den Namen

    Ihres Kindes auf den Brief-Umschlag.

  6. Wünsche für das Kind
    Sie können der Adoptiv-Familie mitteilen,
    was Sie sich für Ihr Kind wünschen.
    Zum Beispiel können Sie einen Brief schreiben,
    indem Sie etwas über sich erzählen.
    Sie können gesundheitliche Informationen
    über Ihre Familie aufschreiben.
    Sie können Wünsche für die Zukunft
    Ihres Kindes aufschreiben.
    Unsere Beratungs-Stellen helfen Ihnen gerne dabei.

  7. Nach der Geburt
    Nach der Geburt kommt das Kind zu einer
    Adoptiv-Familie.

    So ein Adoptiv-Verfahren dauert 1 Jahr.
    Das bedeutet, Sie haben 1 Jahr Zeit,
    sich doch für ein Leben mit dem Kind zu entscheiden.
  8. Umentscheiden
    Wenn Sie sich für ein Leben mit dem Kind
    entscheiden, müssen Sie das dem Jugend-Amt
    oder dem Familien-Gericht mitteilen.
    Sie müssen dort Ihren richtigen Namen nennen.
    Das Gericht entscheidet, ob Ihr Kind zu Ihnen
    zurück kann. 

Herkunfts-Nachweis lesen

Was passiert, wenn das Kind Ihren

Herkunfts-Nachweis sehen möchte?

Wenn das Kind 16 Jahre alt ist,

darf es den Herkunfts-Nachweis

der richtigen Mutter sehen.

Dazu muss das Kind einen Antrag

beim Familien-Gericht stellen.

Das bedeutet, wenn Sie die richtige Mutter sind,

kann Ihr Kind nachlesen,

wie Ihr richtiger Name ist und wo Sie wohnen.

Sie möchten anonym bleiben?

Wenn Sie nicht möchten,

dass das Kind Ihren richtigen Namen

und Wohn-Ort erfährt,

müssen Sie zu einer Schwangeren-Beratungs-Stelle

gehen und das sagen.

Das können Sie aber erst machen,

wenn das Kind 15 Jahre alt ist.

Sie müssen in dem Fall begründen,

warum Ihr Kind nicht erfahren soll,

wie Sie mit richtigem Namen heißen.

Ihre Schwangeren-Beratungs-Stelle gibt diese

Information an das Bundes-Amt Köln weiter.

Das Familien-Gericht muss mit der Begründung,

warum Sie das nicht möchten,

einverstanden sein.

Wenn das Familien-Gericht also zustimmt,

wird Ihr Name nicht genannt

und Sie bleiben weiterhin anonym für das Kind.

Das Kind hat auch Rechte

Es kann sein, dass das Familien-Gericht

nicht mit Ihrer Begründung einverstanden ist.

Dann wird dem Kind recht gegeben.

Das Kind erfährt dann Ihren richtigen Namen

und den Wohn-Ort.

Auch wenn Sie das nicht wollen.

Ein Gericht entscheidet am Ende,

ob Ihr Name genannt wird oder nicht.

Wenn Sie anonym bleiben wollen,

müssen Sie vorher eine Person auswählen,

die für Sie als Vertretung zum Gericht geht.

Unsere Beratungs-Stellen helfen Ihnen dabei.

Möglichkeiten nach der Adoption

Ihr Leben kann sich jederzeit ändern.

Wenn Sie Ihr Kind eines Tages doch kennenlernen

möchten, ist das möglich.

Sie können jederzeit sagen,

dass Sie nicht mehr anonym sein möchten.

So hat Ihr Kind die Möglichkeit, Sie kennen zu lernen.

Unsere Beratungs-Stellen helfen Ihnen gerne dabei.


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