Vertrauliche Geburt
Eine vertrauliche Geburt bedeutet,
dass Sie das Kind heimlich bekommen,
ohne dass andere Personen davon erfahren sollen.
Zum Beispiel, wenn Sie nicht möchten:
Damit Sie in dieser Situation nicht alleine sind,
gibt es im Krankenhaus die „Vertrauliche Geburt“.
Dort wird Ihnen medizinisch geholfen.
Sie sind nicht allein.
Nach der vertraulichen Geburt haben Sie die Möglichkeit,
Ihr Kind abzugeben.
Ihr Kind kann dann adoptiert werden.
Schwangeren-Beratungs-Stellen
Unsere Beratungs-Stellen helfen Ihnen gerne dabei.
Unsere Adressen und Telefon-Nummern
finden Sie auf der rechten Seite.
Wenn Sie eine Beratung möchten,
können Sie frei entscheiden,
worüber Sie sprechen wollen.
Unsere Beraterinnen haben eine Schweige-Pflicht.
Das bedeutet, sie dürfen nicht über Ihre Gespräche
sprechen oder Informationen weitergeben.
Außer Sie sind damit einverstanden.
Auch Ihre Daten werden geschützt.
Daten sind zum Beispiel Ihr Name oder Ihr Wohn-Ort.
Sie möchten eine vertrauliche Geburt?
Sprechen Sie mit einer unserer
Schwangeren-Beratungs-Stellen.
Wenn Sie in ein Krankenhaus gehen,
sagen Sie dort, dass Sie eine vertrauliche Geburt
haben möchten.
Wenn Sie noch bei keiner Beratungs-Stelle waren,
hilft Ihnen das Krankenhaus,
eine passende Beratungs-Stelle zu finden.
In unseren Beratungs-Stellen tun wir Folgendes:
für Familie und zivil-gesellschaftliche Aufgaben
in Köln geschickt.
Dort wird der Brief-Umschlag sicher aufbewahrt.
Das Bundes-Amt für Familie schreibt den Namen
Ihres Kindes auf den Brief-Umschlag.
Wünsche für das Kind
Sie können der Adoptiv-Familie mitteilen,
was Sie sich für Ihr Kind wünschen.
Zum Beispiel können Sie einen Brief schreiben,
indem Sie etwas über sich erzählen.
Sie können gesundheitliche Informationen
über Ihre Familie aufschreiben.
Sie können Wünsche für die Zukunft
Ihres Kindes aufschreiben.
Unsere Beratungs-Stellen helfen Ihnen gerne dabei.
Was passiert, wenn das Kind Ihren
Herkunfts-Nachweis sehen möchte?
Wenn das Kind 16 Jahre alt ist,
darf es den Herkunfts-Nachweis
der richtigen Mutter sehen.
Dazu muss das Kind einen Antrag
beim Familien-Gericht stellen.
Das bedeutet, wenn Sie die richtige Mutter sind,
kann Ihr Kind nachlesen,
wie Ihr richtiger Name ist und wo Sie wohnen.
Sie möchten anonym bleiben?
Wenn Sie nicht möchten,
dass das Kind Ihren richtigen Namen
und Wohn-Ort erfährt,
müssen Sie zu einer Schwangeren-Beratungs-Stelle
gehen und das sagen.
Das können Sie aber erst machen,
wenn das Kind 15 Jahre alt ist.
Sie müssen in dem Fall begründen,
warum Ihr Kind nicht erfahren soll,
wie Sie mit richtigem Namen heißen.
Ihre Schwangeren-Beratungs-Stelle gibt diese
Information an das Bundes-Amt Köln weiter.
Das Familien-Gericht muss mit der Begründung,
warum Sie das nicht möchten,
einverstanden sein.
Wenn das Familien-Gericht also zustimmt,
wird Ihr Name nicht genannt
und Sie bleiben weiterhin anonym für das Kind.
Das Kind hat auch Rechte
Es kann sein, dass das Familien-Gericht
nicht mit Ihrer Begründung einverstanden ist.
Dann wird dem Kind recht gegeben.
Das Kind erfährt dann Ihren richtigen Namen
und den Wohn-Ort.
Auch wenn Sie das nicht wollen.
Ein Gericht entscheidet am Ende,
ob Ihr Name genannt wird oder nicht.
Wenn Sie anonym bleiben wollen,
müssen Sie vorher eine Person auswählen,
die für Sie als Vertretung zum Gericht geht.
Unsere Beratungs-Stellen helfen Ihnen dabei.
Möglichkeiten nach der Adoption
Ihr Leben kann sich jederzeit ändern.
Wenn Sie Ihr Kind eines Tages doch kennenlernen
möchten, ist das möglich.
Sie können jederzeit sagen,
dass Sie nicht mehr anonym sein möchten.
So hat Ihr Kind die Möglichkeit, Sie kennen zu lernen.
Unsere Beratungs-Stellen helfen Ihnen gerne dabei.