Hilfen in der Schwangerschaft

Rechtliche Informationen


Wenn Sie rechtliche Fragen haben,

können wir diese in einem Beratungs-Gespräch

zusammen besprechen.

Rechtliche Fragen können zum Beispiel sein:

  • Wie bekomme ich Geld, wenn mein Geld nicht reicht?
  • Von wem bekomme ich Geld?
  • Was ist, wenn ich nicht mehr arbeiten kann?
  • Kann ich mein Kind auch ohne Vater großziehen?

Und noch viele Fragen mehr.

In unseren Beratungs-Gesprächen können wir:

  • über Ihre eigenen Fragen zum Thema
    Schwangerschaft und Leben mit Kindern sprechen.
  • Wir können herausfinden, welche Behörden oder
    Einrichtungen für Sie zuständig sind.
  • Wir können Ihnen weitere Beratungs-Stellen
    oder Fach-Beratungs-Stellen nennen.

Sprechen Sie uns gerne an.

Unsere Telefon-Nummern und Adressen

finden Sie auf der rechten Seite.

Hier werden einige rechtliche Themen genauer erklärt

 

Mutter-Schutz

Das Mutter-Schutz-Gesetz schützt

die Gesundheit von schwangeren und

stillenden Frauen.

Der Mutter-Schutz gilt für alle Menschen,

die schwanger sind und arbeiten.

Das Gesetz gilt für:

  • Frauen, die von Zuhause aus arbeiten.
  • Frauen, die zum Beispiel als Reinigungs-Kräfte oder
    Haushalts-Hilfen in einem privaten Haushalt arbeiten.
  • Frauen, die wenige Stunden arbeiten.
  • Frauen, die eine Ausbildung machen.
  • Frauen, die noch zur Schule gehen oder studieren.

Das Mutter-Schutz-Gesetz regelt:

  • Ihre Arbeits-Zeiten
  • Ihren Urlaubs-Anspruch
  • Ihren Kündigungs-Schutz

Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber

muss darauf achten, dass die Regeln

vom Mutter-Schutz-Gesetz eingehalten werden.

Vor der Geburt Ihres Kindes gilt:

Sie dürfen in den letzten 6 Wochen vor Ihrem

Geburts-Termin nicht arbeiten.

Außer Sie möchten das unbedingt und

Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber stimmt zu.

Nach der Geburt Ihres Kindes gilt:

Sie dürfen nach der Geburt Ihres Kindes

8 Wochen lang nicht arbeiten.

Es gibt Ausnahmen

  • Wenn Sie Ihr Kind früher bekommen.
  • Wenn Sie eine Mehrlings-Geburt haben.
    Zum Beispiel Zwillinge oder Drillinge.

Dann dürfen Sie 12 Wochen lang nicht arbeiten.

Weitere Informationen gibt es beim Bundes-Ministerium

für Familien, Senioren, Frauen und Jugend.

Gehen Sie dazu auf diese Internet-Seite: www.bmfsfj.de.


Mutterschafts-Geld

Wenn Sie im Mutter-Schutz sind,

arbeiten Sie nicht mehr.

Sie bekommen aber weiterhin Geld.

Das Geld nennt sich Mutterschafts-Geld.

Das steht im Mutter-Schutz-Gesetz.

Von wem bekommen Sie das Mutterschafts-Geld?
Wenn Sie eine gesetzliche Kranken-Versicherung haben,

  • wird ein Teil von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem
    Arbeitgeber gezahlt.
  • wird ein Teil von Ihrer Kranken-Versicherung gezahlt.

Fragen Sie bei Ihrer Arbeit oder Kranken-Versicherung

nach, wieviel Geld Sie bekommen.

Bundes-Amt für Soziale Sicherung
Wenn Sie privat versichert sind oder

wenn Sie familien-versichert sind,

zahlt das Bundes-Amt für Soziale Sicherung,

kurz BAS, das Mutterschafts-Geld.

Privat versichert bedeutet, dass Sie Ihre

Kranken-Versicherung selbst zahlen.

Familien-versichert bedeutet, dass Sie

über Ihren Mann oder Ihre Eltern mit-versichert sind.

Was müssen Sie tun, um das Geld zu bekommen?

Sie müssen sich eine ärztliche Bescheinigung

von Ihrer Frauen-Ärztin oder Ihrem Frauen-Arzt holen.

Das brauchen Sie, um Mutterschafts-Geld

zu beantragen.

Das Mutterschafts-Geld können Sie frühestens

7 Wochen vor dem Geburts-Termin Ihres Kindes

beantragen. Den Geburts-Termin nennt man auch

Entbindungs-Termin.

Wieviel Geld bekommen Sie von der BAS?

Wenn Sie privat oder familien-versichert sind,

erhalten Sie einmalig 210 Euro vom BAS.

Das Antrags-Formular finden Sie im Internet

auf dieser Seite: www.mutterschaftsgeld.de

Schicken Sie den Antrag an diese Adresse:

Bundesversicherungsamt

Friedrich- Ebert- Allee 38

53113 Bonn


Beschäftigungs-Verbot

Vielleicht dürfen Sie in der Schwangerschaft nicht

arbeiten. Das nennt man Beschäftigungs-Verbot.

Diese Beschäftigungs-Verbote gibt es:

Ein Generelles Beschäftigungs-Verbot

Das gilt,

  • wenn der Arbeits-Platz für schwangere Frauen
    nicht passend ist.
  • wenn der Arbeits-Platz oder die Arbeiten
    für schwangere Frauen gefährlich ist.
  • wenn die Arbeits-Zeiten nicht passen.

Ein Individuelles Beschäftigungs-Verbot

Das gilt, wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen sagt,

dass Sie aus gesundheitlichen Gründen

nicht arbeiten dürfen.

Wenn das bei Ihnen so ist, bekommen Sie

ein ärztliches Attest ausgestellt.

Wenn Sie ein Beschäftigungs-Verbot erhalten,

bekommen Sie trotzdem in dieser Zeit Geld.

Den Durchschnitts-Verdienst oder Mutter-Schutz-Lohn

bekommen Sie von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem

Arbeitgeber.

Weitere Informationen gibt es auf dieser Internet-Seite:

www.bundesamtsozialesicherung.de/de/mutterschaftsgel

d/haeufige-fragen/


Vaterschaft und Vaterschafts-Anerkennung

Vaterschaft

Wenn Sie verheiratet sind, ist nach dem Gesetz Ihr

Ehemann der Vater Ihres Kindes.

Wenn Sie nicht verheiratet sind,

kann durch einen Vaterschafts-Test bestimmt werden,

wer der Vater Ihres Kindes ist.

Der Vater Ihres Kindes kann den Vaterschafts-Test

freiwillig machen.

Wenn er das nicht möchte, kann er durch ein Gericht

dazu gezwungen werden.

Sie als Mutter müssen mit der Entscheidung

einverstanden sein.

Vaterschafts-Anerkennung

Eine Vaterschafts-Anerkennung ist,

wenn der Vater sagt, dass er der Vater Ihres Kindes ist.

Das ist wichtig, damit das Kind zum Beispiel Unterhalt

vom Vater bekommen kann.

Außerdem hat das Kind ein Recht zu wissen,

wer der Vater ist.

Eine Vaterschafts-Anerkennung ist vor und nach

der Geburt Ihres Kindes möglich.

Mehr Informationen können Sie auf unserer

Internet-Seite unter Schwangerschaft - Finanzielle Hilfe

nachlesen.

Die Anerkennung kann:

  • beim Standes-Amt,
  • beim Jugend-Amt oder
  • bei Notaren gemacht werden.

Die Anerkennung kostet kein Geld.

Sie müssen dafür nur Ihren Personal-Ausweis

zum Amt mitnehmen.


Sorge-Recht

Es gibt das gemeinsame Sorge-Recht und

das alleinige Sorge-Recht.

Gemeinsames Sorge-Recht

Wenn Sie verheiratet sind, haben Sie als Eltern

automatisch auch das gemeinsame Sorge-Recht

für Ihr Kind.

Das bedeutet, Sie haben gemeinsam die Verantwortung

für Ihr Kind und müssen gemeinsam auf Ihr Kind

aufpassen.

Sie entscheiden zum Beispiel gemeinsam:

  • wo Ihr Kind wohnen soll,
  • in welchen Kinder-Garten Ihr Kind gehen soll oder
  • in welche Schule Ihr Kind gehen soll.

Alleiniges Sorge-Recht

Wenn Sie nicht verheiratet sind,

haben Sie als Mutter das alleinige Sorge-Recht.

Wenn der Vater des Kindes gemeinsam mit Ihnen

das Sorge-Recht haben möchte,

muss er eine Sorgerechts-Erklärung abgeben.

Das muss beim Jugend-Amt oder beim Notar

gemacht werden.

Wenn Sie das nicht möchten,

können Sie das auch ablehnen.

Ein Familien-Gericht entscheidet dann,

ob auch der Vater das Sorge-Recht bekommt

und mitentscheiden darf.

 


Umgangs-Recht

Wenn Sie als Eltern nicht zusammen-leben,

haben beide das Recht, Zeit mit Ihrem Kind

zu verbringen.

Auch Ihr Kind hat das Recht, Zeit mit beiden

Eltern-Teilen zu verbringen.

Das nennt man Umgangs-Recht.

Wenn Sie sich als Eltern nicht einig sind,

kann das Jugend-Amt und die Beratungs-Stellen

vor Ort dabei helfen, eine gute Regelung zu finden.

 


Namens-Recht

Wenn Sie verheiratet sind und als Eltern einen

gemeinsamen Ehe-Namen haben,

bekommt Ihr Kind den gleichen Namen.

Das ist dann der Geburts-Name Ihres Kindes.

Wenn Sie bei der Geburt Ihres Kindes nicht verheiratet

sind, bekommt Ihr Kind den Nachnamen der Mutter.


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