Schwangerschafts-Konflikt-Beratung

Schwangerschafts-Konflikt-Beratung


Eine Schwangerschafts-Konflikt-Beratung hilft Frauen,

die schwanger sind und nicht wissen, ob sie das Kind

bekommen wollen.


Schwangerschafts-Abbruch

Wenn Sie nicht mehr Schwanger sein möchten

und kein Kind bekommen möchten,

können Sie einen „Schwangerschafts-Abbruch“ machen.

Was sollten Sie tun, wenn Sie einen

Schwangerschafts-Abbruch möchten?

  • Zuerst machen Sie einen Schwangerschafts-Test.
    Den Test können Sie in einer Apotheke oder in einem
    Drogerie-Markt kaufen. Das ist ein Geschäft, in dem
    es Pflege-Produkte und Hygiene-Artikel gibt.
  • Zum Beispiel Rossmann oder dm-Markt.
  • Wenn der Schwangerschaft- Test positiv ist, also Sie
    schwanger sind, brauchen Sie einen Termin bei Ihrer
    Frauen-Ärztin oder Ihrem Frauen-Arzt.
  • Ihre Frauen-Ärztin oder Ihr Frauen-Arzt prüft dann,
    ob Sie schwanger sind.
    Durch eine Ultraschall-Untersuchung stellt Ihre
    Frauen-Ärztin oder Ihr Frauen-Arzt fest, wie lange Sie
    schon schwanger sind. Es wird berechnet, in welcher
    Schwangerschafts-Woche Sie sich befinden.
  • Warten Sie nicht zu lange, wenn Sie einen
    Schwangerschafts-Abbruch möchten.

Wichtig: Ein Schwangerschafts-Abbruch ist nur bis zur

12. Schwangerschafts-Woche möglich.

Wie geht es dann weiter?

Bevor eine Ärztin, ein Arzt oder ein Kranken-Haus bei

Ihnen einen Schwangerschafts-Abbruch machen darf,

müssen Sie zu einer Schwangerschafts-Konflikt-

Beratung gehen.

Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie und an.

Die Telefon-Nummern und Adressen unserer

Beratungs-Stellen finden Sie auf der rechten Seite.


Was passiert bei dem Beratungs-Gespräch?

  • Sie können alleine zu dem Beratungs-Gespräch
    gehen oder eine Begleit-Person mitnehmen.
    Zum Beispiel Ihre Partnerin, Ihren Partner oder eine
    andere Person.
  • Das Gespräch kann kurz oder lang sein.
    Es kann ein oder auch mehrere Gespräche geben.
    Sie entscheiden selbst, wie Sie das möchten.
  • Am Ende der Beratung bekommen Sie eine
    Beratungs-Bescheinigung.
  • Die Beratungs-Bescheinigung geben Sie dann
    Ihrer Frauen-Ärztin oder Ihrem Frauen-Arzt.
  • Wenn Sie schon wissen, wo der
    Schwangerschafts-Abbruch durchführt wird,
    geben Sie die Beratungs-Bescheinigung dort ab.
  • Nach dem Beratungs-Gespräch müssen Sie noch
    3 Tage warten. Erst am vierten Tag darf ein
    Schwangerschafts-Abbruch durchgeführt werden.
    So haben Sie noch ein paar Tage Zeit,
    sich in Ruhe zu überlegen, ob Sie einen
    Schwangerschafts-Abbruch möchten.

Wer bezahlt den Schwangerschafts-Abbruch?

Normalerweise müssen Sie den

Schwangerschafts-Abbruch selbst bezahlen.

  • Wenn Sie in einem Kranken-Haus operiert werden,
    sind die Kosten höher.
  • Wenn Sie ein Medikament bekommen,
    sind die Kosten niedriger.

Ein Schwangerschafts-Abbruch kostet zwischen

350 Euro und 600 Euro.


Es gibt verschiedene Behandlungs-Möglichkeiten, um

einen Schwangerschafts-Abbruch zu machen.

Welche Behandlungs-Möglichkeiten für Sie passend sind,
bespricht Ihre Frauen-Ärztin oder Ihr Frauen-Arzt mit Ihnen.

Weiter unten werden die Behandlungs-Möglichkeiten

genauer erklärt.


Was ist, wenn Sie den Schwangerschafts-Abbruch nicht bezahlen können?

Wenn Sie wenig oder gar kein Geld verdienen, kann die Kranken-Kasse
die Kosten für den Schwangerschafts-Abbruch übernehmen.

Aktuell dürfen Sie dafür nicht mehr als 1.500 Euro monatlich verdienen.

Dazu kann ein Anteil von:

  • 356 Euro pro Kind und
  • 440 Euro Warm-Miete dazu kommen.

Wenn Ihre Miete höher als 440 Euro ist, wird der Betrag, der über 440 Euro liegt, zu Ihrem Einkommen (Verdienst) dazugerechnet.

Liegt Ihr Einkommen unter 1.550 Euro:

  • zahlt Ihre Kranken-Kasse den Schwangerschafts-Abbruch.
  • Es ist auch egal, ob Ihre Partnerin oder Ihr Partner mehr Geld verdient. Nur das Geld, was Sie verdienen wird beachtet.
  • Sie können bei Ihrer Kranken-Kasse einen Antrag stellen. Der Antrag nennt sich: „Antrag auf Kosten-Übernahme“.

  • Wenn Sie privat und nicht gesetzlich versichert sind, können Sie sich aussuchen, bei welcher Kranken-Kasse Sie den Antrag stellen wollen.
  • Bei dem Antrag müssen Sie nichts über die Gründe für den Schwangerschafts-Abbruch sagen.
  • Wenn Ihre Kranken-Kasse die Kosten zahlt, bekommen Sie eine Bescheinigung.
  • Die Bescheinigung geben Sie in der Praxis oder im Kranken-Haus ab, wo der Schwangerschafts-Abbruch durchführt wird.

Der Schwangerschafts-Abbruch

Wie wird der Schwangerschafts-Abbruch durchgeführt?

Ein Schwangerschafts-Abbruch wird in einigen

Frauenarzt-Praxen und Kranken-Häusern gemacht.

Fragen Sie Ihre Frauen-Ärztin oder Ihren Frauen-Arzt,

wo Ihr Schwangerschafts-Abbruch gemacht werden kann.

Um einen Schwangerschafts-Abbruch zu machen,

gibt es zwei Behandlungs-Möglichkeiten:

  • Der Schwangerschafts-Abbruch erfolgt durch die
    Einnahme von Medikamenten.
  • Der Schwangerschafts-Abbruch erfolgt durch eine Operation.

Nicht jede Behandlungs-Möglichkeit ist für jede Frau geeignet.
Zum Beispiel kann es sein, dass man das Medikament nicht verträgt.

Sprechen Sie mit Ihrer Frauen-Ärztin oder Ihrem Frauen-Arzt,
welche Behandlungs-Möglichkeit für Sie geeignet ist.

Durch die ärztliche Untersuchung wird festgestellt,

in welcher Schwangerschafts-Woche Sie sind.

Danach entscheidet sich, welche Behandlungs-Möglichkeit

bei Ihnen durchgeführt werden kann.

  • Ein Schwangerschafts-Abbruch durch die Einnahme von
    Medikamenten ist bis zur 9. Woche nach Beginn Ihrer letzten
  • Regel-Blutung möglich.
    Das ist die 7. Schwangerschafts-Woche.
  • Ein Schwangerschafts-Abbruch durch eine Operation
    ist bis zur 14. Woche nach dem Beginn Ihrer letzten
    Regel-Blutung möglich.
    Das ist die 12. Schwangerschafts-Woche.

Hier werden die 2 Behandlungs-Möglichkeiten genauer erklärt:

Schwangerschafts-Abbruch durch ein Medikament
Sie bekommen in Ihrer Frauenarzt-Praxis eine Tablette.
Diese Tablette heißt Mifegyne.
Die Tablette beendet die Schwangerschaft.

2 Tage später müssen Sie wieder in Ihre

Frauenarzt-Praxis gehen. Dort bekommen Sie

noch eine weitere Tablette oder ein Zäpfchen.

Nach der Einnahme bleiben Sie 3 Stunden zur

Beobachtung in der Frauenarzt-Praxis,

da es nach der Einnahme zu Blutungen kommt.

Die Blutung ist wie eine mittlere bis starke

Regel-Blutung. Sie dauert 7 bis 12 Tage an.

Sie erhalten von der Frauenarzt-Praxis einen neuen

Termin für eine Nach-Untersuchung.

Der Termin wird ungefähr 7 bis 14 Tage später sein.

Bei dieser Nach-Untersuchung wird überprüft, ob der

Schwangerschafts-Abbruch geklappt hat.

Schwangerschafts-Abbruch durch eine Operation

Der Schwangerschafts-Abbruch durch eine Operation

wird meist in Voll-Narkose gemacht.

Vorher gibt es noch ein Vor-Gespräch mit einer

Narkose- Ärztin oder einem Narkose-Arzt.

Zusammen wird ein Anamnese-Bogen ausgefüllt.

Die Operation dauert 10 bis 15 Minuten.

Die häufigste Behandlungs-Möglichkeit für einen

Schwangerschafts-Abbruch ist die Absaugung.

Dabei wird ein Saug-Röhrchen durch die Scheide

in die Gebärmutter geschoben.

Nach der Operation dauert es ungefähr 2 bis 3 Stunden,

bis die Narkose nicht mehr wirkt.

So lange bleiben Sie zur Beobachtung im Kranken-Haus

oder in der Frauenarzt-Praxis.

Nach der Operation kommt es zu Blutungen, wie bei

einer leichten Regel-Blutung. Diese Blutungen dauern

etwa 1 Woche. Es kann sein, dass Sie ziehende

Schmerzen im Unterleib bekommen.

Wichtig: Sie dürfen nach der Operation, wenn Sie

wieder nach Hause dürfen, nicht selbst Auto fahren.

Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie eine

Person haben, die Sie begleitet.

Wenn Sie alleine leben, fragen Sie eine bekannte

Person, ob sie im Notfall den ganzen Tag und die ganze

Nacht von Ihnen angerufen werden kann.

Das ist wichtig, damit die Person im Notfall schnell Hilfe

holen kann. Zum Beispiel wenn Sie sehr starke

Schmerzen oder sehr starke Blutungen haben.

Nach etwa 2 Wochen sollte eine Nach-Untersuchung in

Ihrer Frauenarzt-Praxis gemacht werden.


Die Schwangerschafts-Konflikt-Beratungs-Stelle

  • Zu einer Schwangerschafts-Konflikt-Beratung
    müssen Sie gehen, wenn Sie einen
    Schwangerschafts-Abbruch möchten.
  • Sie können aber auch hin gehen, wenn Sie keinen
    Schwangerschafts-Abbruch möchten.
  • Sie können alleine zu dem Beratungs-Gespräch
    gehen oder eine Begleit-Person mitnehmen. Zum
    Beispiel Ihre Partnerin, Ihren Partner oder eine andere Person.
  • Sie können über Ihre Sorgen oder Gründe sprechen.
    Sie können zum Beispiel darüber sprechen, warum
    Sie das Kind haben möchten oder warum Sie das
    Kind nicht haben möchten.
  • Im Beratungs-Gespräch bestimmen Sie selbst,
    worüber Sie sprechen möchten.
  • Unsere Beraterinnen und Berater sind neutral und
    beeinflussen Sie nicht. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre
    eigenen Entscheidungen zu treffen.
  • Wenn Sie möchten, informieren wir Sie über
    weitere Hilfs-Angebote.
  • Sie haben die Möglichkeit, weitere
    Beratungs-Termine zu machen. Zum Beispiel wenn
    Sie bei dem ersten Gespräch noch unsicher sind,
    weitere Fragen haben oder eine Person zum Sprechen brauchen.
  • Manchmal hilft es, noch einmal über die Gründe zu
    sprechen, warum Sie einen Abbruch möchten.
  • Auch nach einem Schwangerschafts-Abbruch können
    Sie zur Schwangerschafts-Konflikt-Beratung gehen.

Unsere Beratungs-Stellen sind immer für Sie da.

Wofür ist die Beratungs-Bescheinigung

Jede Frau, die in Deutschland einen Abbruch ohne

medizinischen oder rechtlichen Grund machen möchte,

braucht eine Beratungs-Bescheinigung.

Auf der Beratungs-Bescheinigung steht Ihr Name, das

Datum der Beratung und die Unterschrift Ihrer Beraterin

oder Ihres Beraters.

Wenn sie zu dem Beratungs-Gespräch gehen,

bekommen Sie eine Beratungs-Bescheinigung.

Bei der Beratung müssen Sie nicht über die Gründe

für den Schwangerschafts-Abbruch sprechen.


wertschätzend – kompetent - vertraulich