Schwangerschafts-Konflikt-Beratung
Eine Schwangerschafts-Konflikt-Beratung hilft Frauen,
die schwanger sind und nicht wissen, ob sie das Kind
bekommen wollen.
Wenn Sie nicht mehr Schwanger sein möchten
und kein Kind bekommen möchten,
können Sie einen „Schwangerschafts-Abbruch“ machen.
Was sollten Sie tun, wenn Sie einen
Schwangerschafts-Abbruch möchten?
Wichtig: Ein Schwangerschafts-Abbruch ist nur bis zur
12. Schwangerschafts-Woche möglich.
Wie geht es dann weiter?
Bevor eine Ärztin, ein Arzt oder ein Kranken-Haus bei
Ihnen einen Schwangerschafts-Abbruch machen darf,
müssen Sie zu einer Schwangerschafts-Konflikt-
Beratung gehen.
Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie und an.
Die Telefon-Nummern und Adressen unserer
Beratungs-Stellen finden Sie auf der rechten Seite.
Normalerweise müssen Sie den
Schwangerschafts-Abbruch selbst bezahlen.
Ein Schwangerschafts-Abbruch kostet zwischen
350 Euro und 600 Euro.
Es gibt verschiedene Behandlungs-Möglichkeiten, um
einen Schwangerschafts-Abbruch zu machen.
Welche Behandlungs-Möglichkeiten für Sie passend sind,
bespricht Ihre Frauen-Ärztin oder Ihr Frauen-Arzt mit Ihnen.
Weiter unten werden die Behandlungs-Möglichkeiten
genauer erklärt.
Wenn Sie wenig oder gar kein Geld verdienen, kann die Kranken-Kasse
die Kosten für den Schwangerschafts-Abbruch übernehmen.
Aktuell dürfen Sie dafür nicht mehr als 1.500 Euro monatlich verdienen.
Dazu kann ein Anteil von:
Wenn Ihre Miete höher als 440 Euro ist, wird der Betrag, der über 440 Euro liegt, zu Ihrem Einkommen (Verdienst) dazugerechnet.
Liegt Ihr Einkommen unter 1.550 Euro:
Wie wird der Schwangerschafts-Abbruch durchgeführt?
Ein Schwangerschafts-Abbruch wird in einigen
Frauenarzt-Praxen und Kranken-Häusern gemacht.
Fragen Sie Ihre Frauen-Ärztin oder Ihren Frauen-Arzt,
wo Ihr Schwangerschafts-Abbruch gemacht werden kann.
Um einen Schwangerschafts-Abbruch zu machen,
gibt es zwei Behandlungs-Möglichkeiten:
Nicht jede Behandlungs-Möglichkeit ist für jede Frau geeignet.
Zum Beispiel kann es sein, dass man das Medikament nicht verträgt.
Sprechen Sie mit Ihrer Frauen-Ärztin oder Ihrem Frauen-Arzt,
welche Behandlungs-Möglichkeit für Sie geeignet ist.
Durch die ärztliche Untersuchung wird festgestellt,
in welcher Schwangerschafts-Woche Sie sind.
Danach entscheidet sich, welche Behandlungs-Möglichkeit
bei Ihnen durchgeführt werden kann.
Hier werden die 2 Behandlungs-Möglichkeiten genauer erklärt:
Schwangerschafts-Abbruch durch ein Medikament
Sie bekommen in Ihrer Frauenarzt-Praxis eine Tablette.
Diese Tablette heißt Mifegyne.
Die Tablette beendet die Schwangerschaft.
2 Tage später müssen Sie wieder in Ihre
Frauenarzt-Praxis gehen. Dort bekommen Sie
noch eine weitere Tablette oder ein Zäpfchen.
Nach der Einnahme bleiben Sie 3 Stunden zur
Beobachtung in der Frauenarzt-Praxis,
da es nach der Einnahme zu Blutungen kommt.
Die Blutung ist wie eine mittlere bis starke
Regel-Blutung. Sie dauert 7 bis 12 Tage an.
Sie erhalten von der Frauenarzt-Praxis einen neuen
Termin für eine Nach-Untersuchung.
Der Termin wird ungefähr 7 bis 14 Tage später sein.
Bei dieser Nach-Untersuchung wird überprüft, ob der
Schwangerschafts-Abbruch geklappt hat.
Schwangerschafts-Abbruch durch eine Operation
Der Schwangerschafts-Abbruch durch eine Operation
wird meist in Voll-Narkose gemacht.
Vorher gibt es noch ein Vor-Gespräch mit einer
Narkose- Ärztin oder einem Narkose-Arzt.
Zusammen wird ein Anamnese-Bogen ausgefüllt.
Die Operation dauert 10 bis 15 Minuten.
Die häufigste Behandlungs-Möglichkeit für einen
Schwangerschafts-Abbruch ist die Absaugung.
Dabei wird ein Saug-Röhrchen durch die Scheide
in die Gebärmutter geschoben.
Nach der Operation dauert es ungefähr 2 bis 3 Stunden,
bis die Narkose nicht mehr wirkt.
So lange bleiben Sie zur Beobachtung im Kranken-Haus
oder in der Frauenarzt-Praxis.
Nach der Operation kommt es zu Blutungen, wie bei
einer leichten Regel-Blutung. Diese Blutungen dauern
etwa 1 Woche. Es kann sein, dass Sie ziehende
Schmerzen im Unterleib bekommen.
Wichtig: Sie dürfen nach der Operation, wenn Sie
wieder nach Hause dürfen, nicht selbst Auto fahren.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie eine
Person haben, die Sie begleitet.
Wenn Sie alleine leben, fragen Sie eine bekannte
Person, ob sie im Notfall den ganzen Tag und die ganze
Nacht von Ihnen angerufen werden kann.
Das ist wichtig, damit die Person im Notfall schnell Hilfe
holen kann. Zum Beispiel wenn Sie sehr starke
Schmerzen oder sehr starke Blutungen haben.
Nach etwa 2 Wochen sollte eine Nach-Untersuchung in
Ihrer Frauenarzt-Praxis gemacht werden.
Unsere Beratungs-Stellen sind immer für Sie da.
Wofür ist die Beratungs-Bescheinigung
Jede Frau, die in Deutschland einen Abbruch ohne
medizinischen oder rechtlichen Grund machen möchte,
braucht eine Beratungs-Bescheinigung.
Auf der Beratungs-Bescheinigung steht Ihr Name, das
Datum der Beratung und die Unterschrift Ihrer Beraterin
oder Ihres Beraters.
Wenn sie zu dem Beratungs-Gespräch gehen,
bekommen Sie eine Beratungs-Bescheinigung.
Bei der Beratung müssen Sie nicht über die Gründe
für den Schwangerschafts-Abbruch sprechen.